Benützungsrechte und Pflichten

Die Marke darf nur für Produkte beansprucht werden, die vollständig in der Schweiz erzeugt oder genügend in der Schweiz bearbeitet oder verarbeitet worden sind. Der schweizerische Wertanteil eines Produktes muss mindestens 50 Prozent betragen.

Der Benützer ist berechtigt, die Marke auf Produkten und deren Verpackung, in Katalogen, Prospekten, Betriebsanleitungen, Formularen aller Art, Drucksachen und in der Werbung in frei wählbarer Art zu benutzen, beispielsweise als Kleber, Stempel, Etikette, Anhänger, Plombe usw.

Vgl. Artikel 2 – 8:

  Nov 29, 2010
  Nov 29, 2010
  Nov 29, 2010

News

SWISS LABEL: Swissness mit der Armbrust

Die Generalversammlung von SWISS LABEL vom 14. Juni 2011 im Hotel Bellevue Palace in Bern, stand ganz im Zeichen der Swissness-Vorlage, mit der sich gegenwärtig eine Subkommission der Rechtskommission des Nationalrates schwer tut. Es droht eine komplizierte Lösung. Da bietet sich die Armbrust als eine gute Alternative oder Ergänzung zum Schweizerkreuz geradezu auf, um Swissness zu dokumentieren.   

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