Benützungsrechte und Pflichten

Die Marke darf nur für Produkte beansprucht werden, die vollständig in der Schweiz erzeugt oder genügend in der Schweiz bearbeitet oder verarbeitet worden sind. Der schweizerische Wertanteil eines Produktes muss mindestens 50 Prozent betragen.

Der Benützer ist berechtigt, die Marke auf Produkten und deren Verpackung, in Katalogen, Prospekten, Betriebsanleitungen, Formularen aller Art, Drucksachen und in der Werbung in frei wählbarer Art zu benutzen, beispielsweise als Kleber, Stempel, Etikette, Anhänger, Plombe usw.

Vgl. Artikel 2 – 8:

  Mar 18, 2013
  Nov 29, 2010
  Nov 29, 2010

News

SWISS LABEL Generalversammlung 2013

Diese findet statt am Dienstag, 18. Juni 2013 in Bern, wiederum über Mittag im Hotel Schweizerhof, Salon Trianon. Nationalratspräsidentin Maya Graf wird uns mit Ihrer Anwesenheit während des Mitta-gessens beehren. Nähere Angaben folgen Ende April 2013. Wir bitten Sie, sich dieses Datum bereits heute in Ihrer Agenda zu reservieren und hoffen auf ein zahlreiches Erscheinen.  

Pressecommuniqué - SWISS LABEL: Marke 500 überschritten

Mit SWISS LABEL geht es nach wie vor steil aufwärts: 2011 konnten insgesamt 88 Eintritte verzeichnet werden, die Marke von 500 wurde in der Zwischenzeit überschritten. Das Neumitglied Nr. 500, die Firma Emch Aufzüge AG in Bern, wurde an der Generalversammlung vom 5. Juni 2012 besonders geehrt. Sorgen bereitet SWISS LABEL die zu komplizierte und wenig KMU-taugliche Swissness-Vorlage.  

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