Benützungsrechte und Pflichten

Die Marke darf nur für Produkte beansprucht werden, die vollständig in der Schweiz erzeugt oder genügend in der Schweiz bearbeitet oder verarbeitet worden sind. Der schweizerische Wertanteil eines Produktes muss mindestens 50 Prozent betragen.

Der Benützer ist berechtigt, die Marke auf Produkten und deren Verpackung, in Katalogen, Prospekten, Betriebsanleitungen, Formularen aller Art, Drucksachen und in der Werbung in frei wählbarer Art zu benutzen, beispielsweise als Kleber, Stempel, Etikette, Anhänger, Plombe usw.

Vgl. Artikel 2 – 8:

  Dec 2, 2009

News

Generalversammlung SWISS LABEL 2011

Die Genersammlung 2011 findet am 14. Juni statt.   

Generalversammlung SWISS LABEL 2010tata

SWISS LABEL: Neuer Präsident Die heutige Generalversammlung stand ganz im Zeichen des Stabswechsels: Nationalrat Bruno Zuppiger hat seinen Rücktritt eingereicht. Zu seinem Nachfolger wurde Nationalrat Ruedi Lustenberger gewählt. Ein Wechsel erfolgte ebenfalls in der Geschäftsführung. Agathe Tobola Dreyfuss folgt auf Rudolf Horber. Die „Swissness-Vorlage“ wird als zu kompliziert und nicht zielführend erachtet und muss vom Parlament vereinfacht und von Grund auf überarbeitet werden.  

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